Warum Schempp? |
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Warum Schempp?Originale Archivdokumente, seltene Bücher oder wertvolle Grafiken zur Restaurierung zu geben ist immer eine schwere Entscheidung, die viele Frage aufwirft:
Kurz: Wem kann ich meine Originale anvertrauen? Wir meinen natürlich: der Firma Schempp! Wir bieten Ihnen hervorragende Qualität und ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis. Dafür stehen folgende Faktoren:
Wir hoffen, dass Sie auf den Seiten dieser Homepage sowie in unseren Informationsmaterialien schon Antworten auf die Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Erteilung eines Restaurierungsauftrages bewegen, finden. Genügen Ihnen diese nicht, fragen Sie uns! Gerne werden wir Ihnen im persönlichen Gespräch alles erklären, was Sie wissen wollen. Die Firma Schempp besteht jetzt 21 Jahre und hat in dieser Zeit zahlreiche Kunden aus den unterschiedlichsten Bereichen und mit den verschiedensten Anliegen zu ihrer Zufriedenheit bedient. Wir freuen uns darauf, Sie in Zukunft ebenfalls zu unseren Auftraggebern zählen zu dürfen! Warum immer wieder Schempp?Diese Frage ist fast genau so wichtig wie die oben erörterte »Warum Schempp?«. Die Auftragsvergabe in öffentlichen Einrichtungen folgt eigenen, oft schwer nachvollziehbaren Regeln. Was aber für die Beschaffung von Büromaterial oder die Vergabe von Bauleistungen richtig sein mag, muss nicht unbedingt auch bei der Entscheidung über die Vergabe von Restaurierungsaufträgen sinnvoll sein. Damit ist nicht nur gemeint, dass hier nicht ausschließlich nach dem Preis entschieden werden kann. Das Problem beginnt bereits mit der Ausschreibung: Wer erkennt und beschreibt die Schäden so fachgerecht, dass alle beteiligten Restauratoren darunter das gleiche verstehen? Wer ist soweit mit Restaurierungstechnik und -methoden vertraut, dass er außerdem auch die auszuführenden Arbeiten genau definieren kann? Das alles ist nicht die Aufgabe von Archivaren, Bibliothekaren, Mitarbeitern von Museen und Sammlungen oder wer auch immer einen solchen Auftrag auszulösen hat. Es ist aber die Voraussetzung dafür, das die eingehenden Angebote überhaupt vergleichbar wären. Die meisten Restauratoren machen ein Angebot überhaupt nur, wenn sie das Objekt gesehen haben. Das ist aber auch die mindeste Voraussetzung. Wer ein Angebot per Ferndiagnose unterbreitet, handelt grob fahrlässig und sollte auch dann von der Vergabe ausgeschlossen sein, wenn er konkurrenzlos billig ist. Oft ist schon die reine Begutachtung vor Ort riskant, weil hier keine Laboruntersuchungen möglich sind. Auch wir möchten die Objekte zur Begutachtung am liebsten mit in die Werkstatt nehmen. Wenn aber für jeden Auftrag mehrere Angebote eingeholt werden müssen, und wenn dann jeder beteiligte Restaurator die Objekte mitnimmt, ist das mit Sicherheit nicht im Interesse der Bestandserhaltung. Außerdem sind sie dann für Wochen oder Monate der Benutzung entzogen, ohne dass schon daran gearbeitet wird. Ein weiteres großes Problem sind die unterschiedlichen Auffassungen der einzelnen Restauratoren bei der Beurteilung der Schadensbilder und bei der Festlegung der Behandlung. Hier spielt die persönliche Haltung zu Fragen der Restaurierungsethik ebenso eine Rolle wie die technischen und personellen Möglichkeiten bzw. auch handwerklichen Fähigkeiten des Restaurators, der mitunter geneigt sein könnte, den Auftrag auch dann haben zu wollen, wenn er ihn eigentlich nicht optimal ausführen kann. Dieses Problem tritt besonders bei kleineren Werkstätten auf, wo es keine ausgeprägte Arbeitsteilung und oft auch nicht die notwendige technische Ausstattung gibt. Umgekehrt könnten gut ausgestattete Firmen den Wunsch haben, ihre teure Technik besser auszulasten und deshalb bestimmte Behandlungen auch dann zu empfehlen, wenn sie eigentlich nicht unbedingt notwendig oder zweckmäßig wären. All das kann dazu führen, dass Sie zu ein und demselben Objekt vollkommen unterschiedliche Angebote erhalten und beurteilen sollen, welcher Behandlungsvorschlag Ihren Vorstellungen entspricht. Viel zu oft entscheidet dann doch allein der Preis. Es ist also sehr schwierig, zu vergleichbaren Angeboten zu kommen und die genannten Faktoren sind unter den gegebenen haushaltsrechtlichen wie auch restauratorisch-fachlichen Bedingungen kaum so zu verändern, dass hier Abhilfe geschaffen werden kann. Deshalb setzen wir auf langfristige kontinuierliche Zusammenarbeit. Das hat sowohl für unsere Kunden als auch für uns große Vorteile:
Schließlich entsteht ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis, das im beiderseitigen Interesse die Geschäftsabwicklung und die gesamte Arbeit einfacher und damit sicherer macht. Wir wissen, dass diese Ansichten den Vorschriften des Haushaltsrechtes zumindest teilweise entgegenstehen. Aber die Eigenarten der speziellen Aufgabenstellung, originale Dokumente, Bücher oder Kunstgegenstände außer Haus zu geben und einer Bearbeitung zu unterziehen, die z.T. mit schwerwiegenden Eingriffen in die Substanz verbunden ist, erfordert nach unserer Ansicht eine andere Herangehensweise an die Auftragsvergabe, als – um auf den Anfang zurückzukommen – bei der Beschaffung von Büromaterial o.ä. Vgl. hierzu: Christoph J. Drüppel: Outsourcing bei der Bestandserhaltung – Auftragsvergabe an gewerbliche Betriebe. In: Bestandserhaltung. Herausforderung und Chancen, hrsg. v. Hartmut Weber (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, hrsg. v. d. Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Bd. 47), Stuttgart 1997, S. 113-121. |
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Schempp Bestandserhaltung GmbH Geschäftsführer: Max-Planck-Straße 12 Abteilungen: Ansprechpartner |
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