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MaterialEinen gewissen Schutz bietet jede Box. Sie bewahrt die Objekte vor mechanischen Beschädigungen beim Transport und mildert die Auswirkungen kleiner Missgeschicke (z.B. wenn etwas herunterfällt), sie schützt vor Staub und Licht, notfalls hält sie Spritzwasser ab usw. Für einfache Verpackungen, die nur kurzfristig, z.B. für Transportzwecke, benutzt werden, reicht das zweifelsohne aus. An eine Archivbox müssen höhere Anforderungen gestellt werden. Die Objekte, die sie beherbergen soll, sind aus Papier und sie sollen sehr lange in ihr aufbewahrt werden. Geringere Anforderungen können nur für Boxen im Registraturbereich akzeptiert werden, wo es um die kurz- und mittelfristige Aufbewahrung von Schriftgut geht, das nach Ablauf festgelegter Fristen kassiert werden kann. Ob eine Archivbox hilft oder sogar noch Schaden anrichtet, hängt entscheidend vom verwendeten Material ab. Als das Phänomen der Säurewanderung bekannt wurde, mussten die Hersteller und Anwender von Archivierungskartonagen umdenken: Säurehaltige Kartonagen (und das waren bis zu diesem Zeitpunkt ausnahmslos alle auf dem Markt befindlichen Archivkartonagen aus Graukarton) schädigen, indem die Säure aus ihnen in die eingelegten Papiere wandert. So können auch solche Papiere sauer werden, die selbst keine säurebildenden Bestandteile enthalten und deshalb eigentlich nicht gefährdet sind. Daraus wurde zunächst die Anforderung abgeleitet, Archivkartonagen müssten säurefrei sein. Schon bald wurde die Qualität dadurch weiter verbessert, dass eine alkalische Reserve eingebracht wurde. Sie kann saure Bestandteile neutralisieren, die z.B. schon im Archivgut enthalten sind oder die aus der Umwelt kommen. Allerdings wurde es so auch möglich, Materialien zu verwenden, die säurebildende Bestandteile enthalten (z.B. Recyclingpapiere). Die in ihnen entstehenden Säuren werden für eine gewisse Zeit neutralisiert. Nicht zuletzt diese Entwicklung führte zu einem noch höheren Qualitätsanspruch: Die verwendeten Materialien dürfen nicht nur keine Säuren enthalten, sie dürfen in sich selbst auch keine Bestandteile enthalten, die zu einer Säurebildung führen könnten. Papierwerkstoffe, die diesen Anforderungen entsprechen, können als alterungsbeständig bezeichnet werden. Um diesen hohen Qualitätsstandard zu erreichen, darf bei der Herstellung der Papiere nicht nur – wie schon bei der Herstellung von säurefreien Papier – kein holzhaltiges Material verwendet werden. Es verbietet sich auch die Verwendung von Recyclingpapier, weil dessen genaue Zusammensetzung unbekannt ist und immer davon ausgegangen werden muß, dass holzhaltiges und saures Material darunter ist. Alterungsbeständige Papiere werden in der DIN ISO 9706 definiert. Sie sind die Grundlage für die Herstellung von Wellpappe und Karton mit den entsprechenden Eigenschaften. Für die Beurteilung von Vollpappe werden diese Kriterien – soweit möglich – analog herangezogen, auch wenn die Norm nicht für Pappe gilt. Normen für alterungsbeständige Papiere:
Bitte lesen Sie hierzu auch die Ausarbeitung »Schutzverpackungen – ein wichtiger Beitrag zur Bestandserhaltung von Archiv- und Bibliotheksgut«. Allgemeine Materialspezifikationen:Wellpappe, alterungsbeständig gem. DIN ISO 9706
Wellpappe Sonderanfertigungen
Vollpappe, alterungsbeständig gem. DIN ISO 9706
Vollpappe, säurefrei, basisch gepuffert
Dieses Material weicht mit erhöhter Kappa-Zahl von den Anforderungen der DIN ISO 9706 ab und kann deshalb nicht als alterungsbeständig bezeichnet werden. Alle anderen Werte entsprechen den Anforderungen an Alterungsbeständigkeit. Deshalb kann diese Pappe als preisgünstige Alternative für die Massenarchivierung empfohlen werden. Wird zusätzlich eine Innenverpackung aus alterungsbeständigem Material (Jurismappe, Aktenumschlag o.ä.) verwendet, können auch wertvolle oder empfindliche Objekte in solchen Boxen gelagert werden. Archivkarton, alterungsbeständig gem. DIN ISO 9706
bzw. Archivkarton, alterungsbeständig
Archivpapier, alterungsbeständig gem. DIN ISO 9706
bzw. Archivpapier, alterungsbeständig
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Schempp Bestandserhaltung GmbH |
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